Privacy im Detail

Grundlagen von GDPR und operative Anwendung der zur Verfügung stehenden Instrumente

Personenbezogene Daten

Bei personenbezogene Daten handelt es sich um Informationen, mit denen eine natürliche Person direkt oder indirekt identifiziert oder identifizierbar gemacht werden kann. Sie geben Aufschluss über die Eigenschaften, Gewohnheiten, Lebensweise, persönlichen Beziehungen, Gesundheitszustand, wirtschaftliche Lage usw. einer Person.

Mit der Entwicklung der neuen Technologien spielen auch andere personenbezogene Daten eine wichtige Rolle, z. B. solche, die sich auf die elektronische Kommunikation (über Internet oder Telefon) beziehen, oder solche, die eine Geolokalisierung ermöglichen und Informationen über besuchte Orte und Bewegungen liefern.

Daten Kategorien

Wenn wir verstehen, welche Daten personenbezogen sind können wir sie gezielt und je nach Risikograd schützen

Identifizierbar (dati comuni)

Daten, die eine direkte Identifizierung ermöglichen, wie

  • Vor- und Nachname
  • Datum und Ort der Geburt
  • Anschrift des Wohnsitzes
  • E-Mail Adresse
  • Telefonnummer, Handynummer
  • Fotos
  • digitale Identität

Daten die eine indirekte Identifizierung ermöglichen – wie eine Identifikationsnummer

  • Steuernummer
  • IP-Adresse
  • Autokennzeichen
  • Kopie von Dokumenten und Zahlungskarten
  • Kontoname oder Spitzname

Besondere (dati particolari)

Dies sind sogenannte „sensible“ Daten, d. h. Daten, die Aufschluss über die rassische oder ethnische Herkunft, religiöse oder philosophische Überzeugungen, politische Meinungen, die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, die Gesundheit oder das Sexualleben geben. Die Verordnung (EU) 2016/679 (Artikel 9) hat auch genetische Daten, biometrische Daten und Daten über die sexuelle Ausrichtung in diese Kategorie aufgenommen;

Auch Daten zum Krankheitsbild einer Person und damit verbundener (beruflicher) Abwesenheit fallen in diese Kategorie

Gerichtliche (dati giuridici)

Dies bezieht sich auf sogenannte „gerichtliche“ Daten, d. h. Daten, aus denen das Bestehen bestimmter gerichtlicher Maßnahmen, die einer Eintragung im Strafregister unterliegen (z. B. rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen, bedingte Entlassungen, Aufenthaltsverbote oder -verpflichtungen, alternative Maßnahmen zum Freiheitsentzug), oder der Status des Beschuldigten oder Verdächtigen hervorgehen kann. Die Verordnung (EU) 2016/679 (Artikel 10) schließt Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßnahmen in diesen Begriff ein.

Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann

Art. 4 des GDPR

EU-Verordnung Nr. 679/2016

Bald gibts mehr Inhalt 🙂

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